Immer häufiger kommen Schüler*innen in unsere Praxen, weil die Klassenlehrer*innen ein ärztliches Attest anfordern, da die Schüler nicht am Unterricht teilnahmen. Es wird dann auch ganz offen damit gedroht, dass eine versäumte Klassenarbeit oder Prüfung ohne ärztliches Attest mit der Note 6 bzw. mit 0 Punkten bewertet wird. Die Eltern vereinbaren durch diesen Druck aus der Schule Termine in der Sprechstunde um ein solches ärztliches Attest zu erhalten und blockieren damit Sprechstundentermine für schwer kranke Kinder.
Wir akzeptieren derartige Termine für Atteste nicht und lehnen diese ab.
Ein Anschreiben des Kultusministeriums und Sozialministeriums Baden-Württemberg an alle Schulen vom Januar 2023 bestätigt unser Vorgehen. Für die Entschuldigung von Fehlzeiten ihrer Kinder sind alleine die Eltern zuständig und nicht die Ärztinnen in den Praxen. Zitat aus dem Anschreiben: …gilt weiterhin die Entschuldigungspflicht nach § 2 Abs. 1 der Schulbesuchsverordnung. Danach ist die Schule unverzüglich zu informieren, wenn eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schul- besuch verhindert ist. Für diese Mitteilung bedarf es in der Regel gleichwohl keiner ärztlichen Bescheinigung oder Bestätigung der Erkrankung in Form eines Attests. Eine Inanspruchnahme der Kinder- und Jugendarztpraxen ist hierfür also nicht erforderlich.
Solche von den Schulen angeforderten Atteste und die dafür notwendigen Untersuchungen durch die Ärztinnen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt und müssen daher den Eltern nach der gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat in Rechnung gestellt werden.

 

Das aktuelle Anschreiben der Ministerien in Baden-Württemberg an die Schulen können Sie bei uns in der Praxis einsehen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis

 

Ihr Praxisteam