Osteopathie
Immer wieder nehmen unsere Patienten auf Empfehlung Dritter osteopathische Behandlungen in Anspruch, in der Erwartung, dass wir diese rückwirkend verordnen.
Das geht leider nicht, da die Osteopathie kein zu Lasten der Krankenkassen verordnungsfähiges Heilmittel ist, wie z.B. die Physiotherpie und die Ergotherapie. Daher sind osteopathische Behandlungen Selbstzahlerleistungen.
Wir empfehlen unseren Patienten keine osteopathischen Behandlungen, da es für die meisten Krankheitsbilder keine wissenschaftliche Evidenz für die Wirksamkeit dieser Methode gibt. Wollen Sie dennoch eine osteopathische Behandlung in Anspruch nehmen, besprechen Sie bitte zuvor Ihr Krankheitsbild mit uns.
Weitere leicht verständliche Informationen erhalten Sie z.B. bei wikipedia.de
Ihr Ärzteteam
